„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“
Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


Sie selbst oder ein naher Angehöriger von Ihnen, ein Freund oder Bekannter ist Opfer einer Straftat geworden?
Hier hilft Ihnen das Wissen des Opferanwaltes.
Die Geschädigten kommen oft zu kurz - nicht bei mir!

Als Opfer einer Straftat, als „Geschädigter“, wie es im Juristendeutsch heißt, wird man in der Regel nur höchst unzureichend über gesetzlich geregelte Rechte und Ansprüche informiert. Der Sie und Ihr Leben betreffende Sachverhalt erhält ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, Sie als Opfer werden aber oftmals mit den bei Ihnen eingetretenen körperlichen, seelischen und materiellen Schäden alleine gelassen.
Der Strafprozess gegen den Täter dient zunächst der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches und nicht der Durchsetzung Ihrer Interessen als Verletzter einer Straftat. Opfer einer Straftat fühlen sich oftmals zum „Beweismittel“ degradiert, sie fühlen sich hilflos, mit den bei ihnen eingetretenen seelischen, gesundheitlichen und materiellen Schäden alleine gelassen.
Wer in seinem Leben noch keine Berührung mit der Justiz hatte, für den bleibt insbesondere ein Strafprozess mit seinen Mechanismen und seiner eigenen Sprache fast undurchschaubar.
Das muss nicht sein – nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch.

Ich berate und vertrete Sie in den wichtigen Bereichen:

  •  Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten als Verletzter einer Straftat
  •  Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Informationsrechte
  •  Beistand bei polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Vernehmung sowie bei Ihrer Vernehmung vor   Gericht
  •  Hilfe bei der Abwehr von Gefährdungen durch die Täterseite
  •  Übernahme der Nebenklagevertretung
  •  Vertretung Ihrer Rechte als „Opferanwalt“
  •  Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
  •  Beratung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / der   Beiordnung als Ihr   Beistand im Strafprozess
  •  Geltendmachung und Durchsetzung sozialer Entschädigung für Gewaltopfer
  •  Beratung über Ihre Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und Geltendmachung dieser   Ansprüche
  •  Beratung über Ihre Ansprüche auf Versorgung und Rentenleistungen bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit  (MdE)
  •  Beratung über die Geltendmachung einer Hinterbliebenenrente
  •  Beratung bei der Suche nach psychologischer Betreuung
  •  In aller Regel reagieren Opfer von Straftaten auf das Geschehen, das ihnen widerfahren ist, gefühlsmäßig   sehr extrem.   Oftmals - nicht immer - steht zu befürchten, dass das Opfer langfristige seelische und   körperliche Beeinträchtigungen   davonträgt.
  •  In solchen Fällen ist es sehr wichtig, ebenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um   möglicherweise entstehenden   schwerwiegenden psychischen Erkrankungen rechtzeitig vorzubeugen.   Aufgrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung   bin ich in der Lage, Ihnen Hilfe bei der   Kontaktaufnahme zu erfahrenen Trauma-Therapeuten, erfahrenen Psychologen und   Sozialarbeitern zu   leisten.

Bei allen Ihren Fragen gilt auch hier: nehmen Sie Kontakt zu mir auf!